Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen


Der Landesverband Tischler Mecklenburg-Vorpommern organisiert für seine Mitgliedsbetriebe - in Kooperation mit der WENZA Deutschland GmbH - jährliche Termine zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Termine werden im näheren Umkreis zu Vorteilskonditionen angeboten. Ab 15 Teilnehmer - ist unter bestimmten räumlichen Voraussetzungen - auch eine Untersuchung direkt im Betrieb möglich. Die Termine werden in einem gesonderten Rundschreiben bekanntgegeben.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein in der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie der Europäischen Union festgeschriebenes Recht der Beschäftigten. Sie als Betriebsinhaber sollen ihre Mitarbeiter gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) angegebenen Fristen von einem anerkannten Arbeitsmediziner untersuchen lassen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen wird unterschieden in „Pflichtvorsorge“ und „Angebotsvorsorge“. Wie die Bezeichnungen es vermuten lassen, handelt es sich bei der Pflichtvorsorge um eine Pflicht und bei der Angebotsvorsorge um eine Vorsorge, welche der Unternehmer dem Mitarbeiter anbieten muss, d.h. der Mitarbeiter hat die Wahl, ob er die Untersuchungen vornehmen lassen möchte. Sollte der Mitarbeiter auf die Angebotsuntersuchungen verzichten, muss er das schriftlich bestätigen.

Ansprechpartner

Dipl.-Bw. (FH) Maik Schmidt
Geschäftsführer | Betriebsberater

T.   +49 (0)38 31 / 20 37-251
F.   +49 (0)38 31 / 20 37-253
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